Stromkostenerstattung - SHG Schlafapnoe Marburg

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Stromkostenerstattung


Wir weisen immer wieder darauf hin, daß die Krankenkassen kraft Gesetzes dazu verpflichtet sind für das Betreiben der cPAP - Geräte, Bilevel - Geräte etc. den Patienten jährlich eine Stromkostenvergütung zu zahlen. Diese Tatsache wissen wenige, deshalb hier unser Hinweis und durch Download auf Ihren eigenen PC die Möglichkeit unseren Vordruck für die Kostenerstattung zu benutzen.

Klicken Sie auf den Vordruck - Sie können ihn jetzt besser lesen, auf Ihren PC laden oder zur sofortigen Benutzung ausdrucken.


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